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Gestern antwortete Gunar Lott (PR) von Gameforge auf den
Artikel auf Gulli.com.
Hier die offizielle Stellungnahme:
Gameforge lehnt grundsätzlich »Goldselling« ab, diese Haltung
ist seit Jahren Unternehmenspolitik und auch in den AGB unserer
Spiele festgeschrieben.
Gameforge war allerdings im Jahr 2005 für kurze Zeit an
Ingameparadise beteiligt. "Umfangreiche Werbekampagnen",
wie im Artikel behauptet, hat es in dieser Zeit nicht gegeben --
einige Tage lang liefen Banner für Ingameparadise im Spiel OGame.
Nach User-Protesten wurden die Banner wieder abgeschaltet. Das
Geschäftsmodell von Ingameparadise stellte sich für Gameforge in
der Folge als nicht tragfähig und rechtlich nicht eindeutig heraus.
Am 28.12.2005 verkaufte Gameforge die Anteile an Ingameparadise Ltd.
an den Geschäftsführer zurück. Damit ruhte die Geschäftsbeziehung.
Der Vertrag zwischen der Ingameparadise Ltd. und Gameforge lief noch
bis 2007 weiter, war aber ruhend. Gameforge hat aus der
Geschäftsbeziehung weder Leistungen bezogen, mit Ausnahme des
Hostings der Website von Ingameparadise Ltd. (bis Ende 2005) und
einigen Tagen Bannerschaltung in OGame, noch Leistungen erbracht.
Aus heutiger Sicht und mehr als sechs Jahre später halten wir die
kurze Geschäftsbeziehung mit Ingameparadise für einen Fehler. Im
Jahr 2005 stellte sich die Angelegenheit jedoch noch nicht so klar
dar wie heute. Nichtsdestotrotz haben wir damals allerdings relativ
schnell die Reißleine gezogen und die Geschäftsbeziehung beendet.
Gameforge hat niemals direkt Ingame-Währung von Spielen anderer
Anbieter verkauft und war nach dem 28.12.2005 auch nicht mehr an
einer Firma beteiligt, die das getan hat.
Wir halten es angesichts der rasanten Entwicklung des
Onlinegames-Marktes in den vergangenen Jahren für wichtig, die
Historie zu betrachten: Anfang 2005 war noch unklar, ob und wie man
mit kostenlosen Spielen im Internet überhaupt Geld verdienen kann.
Gameforge war ein kleines Startup-Unternehmen mit drei Spielen, das
in geringem Umfang Geld mit Werbebannern in Spielen verdiente. Da
Werbung im Spiel allerdings bei Spielern unbeliebt ist, suchte
Gameforge nach alternativen Einnahmen und beteiligte sich an Firmen
mit neuartigen Geschäftsmodellen. Eine davon war die Ingameparadise,
die Ingame-Gold in Asien einkaufte und in Deutschland verkaufte. Die
Rechtslage stellte sich vor über sechs Jahren in der sehr jungen
Branche nicht so eindeutig dar wie heute. So stellte beispielsweise
der Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober in einem Artikel vom 29.11.2005
fest:
"[...]In Deutschland gibt es mittlerweile mit Gameeconomy und
Ingameparadise [...] zwei Anbieter. Diese kaufen und verkaufen Items
aus Onlinespielen [...]. Viele Spieleanbieter versuchen, solchen
Handel mit virtuellen Items gegen echtes Geld in ihren allgemeinen
Geschäftsbedingungen auszuschließen. [...] Derartige Verbote müssen
sich am Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen messen lassen.
Nach AGB-Recht sind beispielsweise überraschende Klauseln unwirksam.
Angesichts des inzwischen etablierten Handels mit solchen
Gegenständen spricht viel dafür, dass ein solches Verbot
grundsätzlich überraschend ist. [...]".
Dieser
Textauszug von Dr. Andreas Lober entstand auf Grundlage einer
wissenschaftlichen Untersuchung, die der Autor zusammen mit Herrn
Olaf Weber, LL.M., Richter in Saarbrücken, verfasst hat.
Heute, im Jahr 2011, ist die einhellige Rechtsauffassung eine
andere.
Wir möchten uns abschließend noch einmal für diesen Makel in
unserer Firmengeschichte entschuldigen, versichern aber, dass wir aus
der Angelegenheit seinerzeit unsere Lehren gezogen haben: Gameforge
steht für eine klare Haltung gegen Goldseller.
Qffizielle Webseite der Firma: www.gameforge.de Quelle: Redaktion
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