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Lücke im Online-Jugendschutz geschlossen
/ 19.09.11
Lange Zeit gab es eine rechtliche Lücke des Jugendschutzes bezüglich der Onlinemedien. Während bei Filmen die FSK und bei klassischen PC- und Konsolenspielen die USK zuständig war, gab es keine geklärte Zuständigkeit für den Onlinebereich, also insbesondere für Client- und Browsergames.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, das als zentrale Instanz kontrolliert, ob Medieninhalte -etwa im TV oder im Internet- gegen den Jugendschutz oder die Menschenwürde verstoßen. Gesetzliche Grundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der am 01. April 2003 in Kraft trat.

Grundlegendes Prinzip ist die regulierte Selbstkontrolle der Medienanbieter. Das heißt übersetzt: Die Anstalt kann Zuständigkeiten an Organisationen zuweisen, die sich aber gewissen Spielregeln unterwerfen müssen. Dadurch soll eine Vorabkontrolle in Eigenverantwortung der Anbieter entstehen. Bekannte Instanzen, die aus diesem Konstrukt entstanden sind, sind zum einen die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK, und zum anderen die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK.

Ein Problem der Vergangenheit bestand nun darin, dass die zugewiesenen Zuständigkeiten nicht den Onlinebereich, also speziell auch Browsergames, abdeckten. Die USK war bis dato nur für Unterhaltungssoftware im Form klassischer PC- und Konsolenspiele zuständig, die auf Trägermedien ausgeliefert werden.

Die Lücke für Onlinespiele ist nun endlich geschlossen worden, wodurch die vielen Client- und Browsergame-Anbieter in Deutschland ein Stück Rechtsunsicherheit verlieren dürften. Zugleich können Eltern fortan besser auf altersgerechte Angebote für ihre Kinder achten. Heute gab die KJM bekannt, dass vergangene Woche auf einer Sitzung der Kommission in München beschlossen wurde, dass fortan die USK und FSK gemeinsam mit den neuen Einrichtungen USK.online und FSK.online die Selbstkontrolle übernehmen werden.

Durch die Anerkennung der neuen Zuständigkeitsbereiche wird sich in Zukunft einiges bei den Browserspielen tun. Auf die Kontrolleure wird viel Arbeit zukommen und auch für die User wird ein bewährtes System der Film- und Softwarewirtschaft nun auch im Onlinebereich Einzug erhalten.

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Quelle: Offizielle Webseite
Tags: Branche
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